Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unserem Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer macht keine eigenen Einkaufsbedingungen geltend. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.

2. Angebot und Lieferung

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Die Auftragsausführung erfolgt nach Maßgaben der Modelle, Abbildungen, Beschreibungen in Druckschriften und sonstigen Unterlagen des Verkäufers. Soweit nach Vertragsabschluss im Zuge der ständigen Weiterentwicklung Änderungen an den Produkten eintreten, darf der Verkäufer die technisch veränderte Ausführung liefern. Dabei ist er zu Abweichungen von Abbildungen/Beschreibungen, Farben sowie Maß-, Gewichts-, Qualitäts- und sonstigen Angaben berechtigt, sofern sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Käufer zumutbar sind.

2.3 Der Ablauf der Lieferzeit wird ohne weiteres unterbrochen, solange die Fertigstellung oder Ablieferung des Produktes durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat oder andere unvorhergesehene Hindernisse verzögert wird. Als solche Hindernisse gelten neben den Fällen höherer Gewalt: Arbeitskampf, Arbeitnehmer-, Energie- oder Materialmangel, Verkehrsstörungen, Unterbrechung in der Zulieferung von Vormaterial, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch, behördliche Verfügung und sonstige Umstände, gleichgültig ob diese bei dem Verkäufer oder seinem Zulieferer eintreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware vor Fristablauf zum Versand gebracht oder dem Käufer als abholbereit gemeldet worden ist.

2.4 Der Verkäufer ist zu Teilleistungen berechtigt, deren gesonderte Bezahlung verlangt werden kann.

2.5 Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

2.6 Der Mindestauftragswert beträgt EUR 50,00. Bei Unterschreiten dieser Werte wird ein Mindermengenzuschlag berechnet.

3. Versand und Abnahme

3.1 Sofern der Käufer nicht rechtzeitig schriftliche Anweisungen erteilt, wählt der Verkäufer unter Beachtung andelsüblicher Sorgfalt Versandweg und Versandart aus. Für billigste und schnellste Verfrachtung wird dabei keine Haftung übernommen.

3.2 Der Käufer übernimmt folgende Untersuchungs-, Abnahme- und Rügepflichten: Das Versandgut ist bei Entgegennahme zu untersuchen. Wegen äußerlich erkennbarer Beschädigungen oder Verluste hat der Käufer bei dem Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Andere offensichtliche Beanstandungen (Mängel, Falschlieferung und Fehlmengen) sind dem Verkäufer innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

4. Mängelhaftung

Für Mängel einschließlich fehlender zugesicherter Eigenschaften haftet der Verkäufer wie folgt:

4.1 Mängel, die innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung auftreten und nachweisbar bereits bei Gefahrübergang vorlagen, werden nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachgebessert oder durch Ersatzlieferung beseitigt. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Der Käufer kann bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

4.2 Ein festgestellter Mangel muss dem Verkäufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Der Käufer hat dem Verkäufer zur Beseitigung des Mangels angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls ist der Verkäufer von seiner Gewährleistungspflicht befreit. Der Verkäufer ist berechtigt, die Mängelbeseitigung durch Dritte vornehmen zu lassen.

4.3 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel und deren Folgen, die verursacht werden durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung und Bedienung, übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Eingriffe des Käufers oder Dritter, sowie elektrischer oder sonstiger Einflüsse, soweit ihnen das Produkt nicht aufgrund der vertraglichen Vereinbarung ausgesetzt werden darf.

4.4 Anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Über den Ersatz der beanstandeten Waren hinausgehende Ansprüche - z.B. Folgeschäden - werden grundsätzlich nicht ersetzt, soweit nicht in Fällen groben Verschuldens oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

5. Preise und Zahlungen

5.1 Die Lieferungen werden in EURO berechnet. Die Preise gelten ab Lager Essen zuzüglich Transportkosten. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen.

5.2 Die Zahlungen sind bar per Überweisung oder Scheck frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten. Die Zahlung ist bewirkt, sobald der Verkäufer über den Betrag endgültig verfügen kann. Wechsel, Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlungen sind fällig nach Zugang der Rechnung innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug aus dem Warenwert. Abzüge sind nicht gestattet, auch wenn noch Restschulden aus früheren Lieferungen vorliegen. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5% für Verbraucher und 8% für Unternehmen über dem jeweiligen Basiszinssatz der ESB nach §1 Diskont-Überleitungsgesetz berechnen; der Nachweis eines größeren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechung ist er nur berechtigt, wenn der Verkäufer die Gegenforderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

5.3 In den angebotenen Preisen sind keine Aufstellungskosten enthalten. Wird die Aufstellung der Geräte durch uns gewünscht, so werden dem Käufer die entstehenden Kosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.

5.4 Rechnungen über durchgeführte Reparaturen enthalten Nettopreise. Abzüge irgendwelcher Art, auch von Skonto, sind nicht berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Zahlung des Preises sowie der Erfüllung der weiteren Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer hat das Vorbehaltsgut als Eigentum des Lieferers zu kennzeichnen und es gesondert aufzubewahren. Das Vorbehaltsgut darf nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Verbindung mit anderen beweglichen Sachen zum Geschäftsbetrieb berechtigt. Er hat dafür zu sorgen, dass der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bestehen bleibt. Der Käufer hat die Pflicht, die Vorbehaltsware in tadellosem Zustand zu erhalten und gegen die üblichen Risiken zu versichern. Auf Anforderung hat er dem Verkäufer die Versicherung nachzuweisen. Einen etwaigen Schadensfall muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzeigen. Die ihm aus dem Schadensfall erwachsenden Ansprüche gegen den Versicherer oder Dritte tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Bei Zahlungsverzug und Nachfristsetzung, Einstellung der Zahlung ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware an den Verkäufer herauszugeben. Etwaige Kosten fallen dem Käufer zur Last. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu angemessenem Preis freihändig zu verkaufen oder selbst zu übernehmen.

7. Datenschutz

Der Verkäufer ist berechtigt, alle relevanten Daten über den Käufer für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu speichern.Die personenbezogenen Daten des Käufers werden unter Beachtung des Teledienste Datenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung des Kaufvertrages verwandt. Um Rechten und Pflichten des Kaufvertrages nachzukommen, ist der Verkäufer berechtigt, die Daten an einen Partner zur Erfüllung weiterzuleiten. Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe von Daten zum Zweck der Bonitätsüberwachung an die Schufa und weitere Wirtschaftsinformationsdienste.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis - auch aus Rücktritt - sich ergebenden Streitigkeiten ist Essen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Haager Einheitlichen Kaufgesetze.

9. Wirksamkeit

Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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HR B 16200

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USt-ID DE 165313599